In jedem Unternehmen und bei jeder Arbeit kann es zu Arbeitsunfällen kommen, die je nach Berufsfeld zu leichten bis zu schweren Verletzungen führen kann. Genau aus diesem Grund gibt es auch die Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
Was genau ist die Arbeitsmedizin?
Die Arbeitsmediziner tragen wesentlich zur Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter bei, indem sie sie beraten und bei Fragen rund um die betriebliche Gesundheitsförderung, medizinische Prävention und berufsfördernden Rehabilitation da sind. Das Hauptziel der Arbeitsmedizin besteht darin, die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeiter sicherzustellen.
Was gehört zur Arbeitsmedizin dazu?
Betriebsarzt
Ein Betriebsarzt sorgt für die Beratung der Mitarbeiter und dem Unternehmen und führt die vorsorglichen Untersuchungen sowie Maßnahmen zur Vorbeugung von arbeitsbedingter Beschwerden und Erkrankungen.
Doch nicht jeder Arzt kann Betriebsarzt werden, es müssen Ärzte mit der Gebietsbezeichnung “Arbeitsmedizin”, “Betriebsmedizin” oder einer arbeitsmedizinischen Fachkunde sein, da sie beurteilen müssen, inwieweit die spezifische Arbeit Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer hat oder haben kann.
Zu den Aufgaben des Betriebsarztes gehört die Beratung, Unterstützung und Information des Unternehmens und der Mitarbeiter sowie Untersuchungen der Mitarbeiter.
Erste Hilfe und Ersthelfer
Bei der Ersten Hilfe gehts darum verletzten Personen so lange zu helfen und zu versorgen bis professionelle Einsatzkräfte vor Ort sind. Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet Erste Hilfe zu organisieren, dazu gehört nicht nur das Vorhandensein vom notwendigen Equipment wie z.b. Verbandskasten und Rettungsgeräte, sondern auch das Bereitstellen von Räumlichkeiten, Flucht- und Rettungsplänen sowie jährliche Unterweisungen und Schulungen der Mitarbeiter zu den wichtigsten Themen der Ersten Hilfe.
Bei einem Arbeitsunfall muss die verletzte Person zu einem Durchgangsarzt, der die Entscheidungen zur weiteren Behandlung trifft. Kontaktdaten vom zuständigen Betriebsarzt sollten im Betrieb immer offen zugänglich sein. Das Unternehmen ist dazu verpflichtet jeden Arbeitsunfall sowie die Erste Hilfeleistung datenschutzgerecht aufzuzeichnen und für fünf Jahre sicher aufzubewahren, da es zur Anerkennung des Arbeitsunfalls benötigt wird. In der Aufzeichnung sollte die Zeit, der Ort, der Unfall und die Erste-Hilfe-Maßnahme vorhanden sein.
Um dies zu machen sind alle Unternehmen verpflichtet einige Ihrer Mitarbeiter zu Ersthelfern auszubilden, die Anzahl der Ersthelfer variiert je nach Größe des Unternehmens. Bei 2 - 20 Mitarbeitern muss mindestens ein qualifizierter Ersthelfer existieren. Bei Unternehmen im Verwaltung- und Handelsbereich mit mehr als 20 Mitarbeitern sollten mindestens 5 % der Mitarbeiter zusätzlich Ersthelfer sein, wohingegen in sonstigen anderen Bereichen es mindestens 10 % der Mitarbeiter sein müssen.
Die Telemedizin
Die Telemedizin ist die moderne Art des Informierens und der ärztlichen Beratung, denn bei dieser kann zu jederzeit und von überall verwendet werden, um über digitale Kommunikationsmittel mit einem Betriebsarzt zu sprechen und dort medizinische Informationen und gesundheitliche Beratung zu erhalten. Die Vorteile liegen auf der Hand, es ist flexibler und auch schneller als eine medizinische Beratung vor Ort.
